Unsere Bedingungen

Allgemeine Wartungsbedingungen

§1 Allgemeines

Gegenstand dieser Wartungsbedingungen ist die Erbringung von Wartungsleistungen durch DREGER IT GmbH (nachstehend DREGER IT) hinsichtlich in einem Wartungsvertrag gesondert vereinbarter Hardware, Software und Betriebssysteme. Soweit keine ergänzenden Vertragsbedingungen von DREGER IT wirksam sind, kommt der Vertrag ausschließlich auf der Grundlage folgender Bedingungen zustande. Diese Wartungsbedingungen werden wirksam bei Vertragsschluss zwischen DREGER IT und dem Kunden. Insoweit wird der Kunde dabei auf die Wartungsbedingungen ausdrücklich hingewiesen, unter Aushändigung bzw. unter Hinweis auf die Möglichkeit der Kenntnisnahme. Dadurch gelten die Bedingungen als angenommen. Darüber hinaus sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DREGER IT, die allgemein angewandten technischen Richtlinien und Fachnormen maßgebend. Nebenvereinbarungen, respektive Individualvereinbarungen entfalten ohne schriftliche Bestätigung keine Wirkung.

§2 Leistungsumfang

DREGER IT verpflichtet sich alle im Rahmen des abgeschlossenen Wartungsvertrages spezifizierten und definierten Leistungen ordnungsgemäß und fachgerecht sowie nach dem aktuellen Stand der Technik zu erbringen. Die Leistungen können im Einzelfall auch durch von DREGER IT beauftragte Dritte erbracht werden, insbesondere Partner von DREGER IT, Servicepersonal oder entsprechende Vertragspartner der Produkt- und Softwarehersteller.
DREGER IT führt alle Leistungen gemäß den in der entsprechenden Leistungsübersicht definierten Zeitfenstern durch. Alle Wartungsarbeiten, die außerhalb der vereinbarten Zeiträume anfallen, erfolgen nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden. Die Abrechnung hierfür erfolgt gesondert gem. den allgemeinen Dienstleistungssätzen von DREGER IT, die dem Kunden beim Zustandekommen des Wartungsvertrages vorliegen. Soll der Einbau von Ersatzteilen Vertragsbestandteil des Wartungsvertrages sein, so verpflichtet sich DREGER IT nicht, Ersatzteile auf Lager zu haben. Die Bestellung der Ersatzteile erfordert eine zusätzliche Beauftragung durch den Kunden sowie eine gesonderte Abrechnung. Fabrikneue Ersatzteile oder Ersatzteile, die, ohne fabrikneu zu sein, im gleichen Maße verwendbar bzw. einsetzbar sind, werden von DREGER IT überlassen und gehen in das Eigentum des Kunden über.

§3 Angebot, Vertragsschluss und Kündigung

Die Angebote von DREGER sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung einer Dienstleistung bzw. Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Leistung und/oder Ware erwerben zu wollen. Annahme erfolgt durch schriftliche, i.d.R. elektronische Bestätigung (E-Mail) oder tatsächliche Ausführung durch DREGER IT, mit Angabe der unverbindlichen Leistungstermine. DREGER IT behält sich die Ausführungsart vor, soweit DREGER IT sich damit nicht vom Inhalt der Dienstleistungsvereinbarung deutlich entfernt.
Ein Wartungsvertrag endet zum vertraglich vereinbarten Enddatum oder durch eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich der Vertrag um weitere 6 Monate. Ein Wartungsvertrag kann darüber hinaus aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden.

§4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen des Zumutbaren DREGER IT bei der ordnungsgemäßen Durchführung der vertraglich vereinbarten Tätigkeit mit Maßnahmen zu unterstützen, die zur Erleichterung der Fehlerfeststellung und deren Ursachenanalyse beitragen. Der Kunde bestimmt einen Systemadministrator sowie einen Stellvertreter, die für DREGER IT als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und in Zusammenarbeit mit DREGER IT, erforderliche Aktivitäten per Fernzugriff oder vor Ort vornehmen. Darüber hinaus sorgt der Kunde für die rechtzeitige und kostenfreie Vorlage aller für die Tätigkeit notwendigen Unterlagen, organisatorische Einbindung, Ermöglichung eines ungehinderten Zugangs zu der Anlage oder Geräten oder aber Treffen von notwendigen Vorkehrungen, mit dem Ziel, dass DREGER IT die Wartungsleistungen durchführen und die angestrebten Ergebnisse erreichen, sowie den vereinbarten Zeitplan einhalten kann. Sollte der Endtermin nicht eingehalten werden können, ist dafür eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Der Kunde hat DREGER IT unverzüglich über das Auftreten von Fehlern und Abweichungen schriftlich oder mündlich zu informieren. Für die Durchführung eines schnellen und reibungslosen Supports, ermöglicht der Kunde einen Fernzugriff (Fernwartung) auf seine Systeme. Die dafür erforderlichen Daten werden DREGER IT bei Abschluss des Vertrages vom Kunden in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt.
Der Kunde ist außerdem verpflichtet eine regelmäßige Datensicherung und geeignete Vorsorgemaßnahmen gegen Computerviren und Ähnliches sicherzustellen. Er hat auch dafür Sorge zu tragen, dass seine Daten und Programme erhalten bleiben, falls diese im Zuge der Wartungsarbeiten gelöscht werden sollten. Die für die Systeme angemessene Umgebung sowie Bedingungen, insbesondere Temperatur, Feuchtigkeit und Stromversorgung, obliegen ebenfalls dem Kunden. Der Kunde verpflichtet sich die Anlage, Geräte und Software nach den Betriebsbedingungen und Betriebsanweisungen des Herstellers zu benutzen. Sollte im Rahmen der Laufzeit des Wartungsvertrages ein nicht von DREGER IT eingesetzter Dritter Eingriff in die unter Vertrag stehende Hardware oder Software vornehmen, bedarf es vorheriger schriftlicher Zustimmung durch DREGER IT. Bei dem Zustandekommen des Vertrages wird vorausgesetzt, dass die vertraglich geregelten Systeme in einem einwandfreien Betriebszustand sind.
Gem. den Unfallverhütungsvorschriften hat der Kunde zu gewährleisten, dass der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person während der Wartungsarbeiten anwesend ist. Der Kunde zeigt DREGER IT an, wenn Wartungstätigkeiten in Bereichen vorgenommen werden, an denen gesundheitliche oder körperliche Gefahr besteht, insbesondere mit Röntgen-, radioaktiver oder sonst ionisierender Strahlung zu rechnen ist. Der Kunde verpflichtet sich, die entsprechenden Schutzvorschriften einzuhalten. Darüber hinaus liegt es im Verantwortungsbereich des Kunden, dass die nicht von DREGER IT gelieferte Hardware und Software den rechtlichen Bestimmungen entspricht.

§5 Grenzen der Wartungspflicht

Von der Wartungspflicht sind die vertraglich vereinbarten Leistungen ausgeschlossen, die durch höhere Gewalt, Feuer, Erdbeben, Hochwasser und Ähnliches oder durch Unfälle, Missbrauch oder unsachgemäße Bedienung verursacht worden sind. Dies gilt auch, wenn Schäden durch Eingriffe, Wartungs- und Reparaturarbeiten bzw. Änderungen von dritten Personen oder Geräten entstanden sind, die nicht durch DREGER IT und ohne schriftliche Zustimmung von DREGER IT eingesetzt worden sind. Darüber hinaus sind solche Dienstleistungen nicht im Vertrag enthalten, die dadurch notwendig werden, wenn Hardware und Software unter Bedingungen oder mit Zubehör und Verbrauchsmaterialien eingesetzt werden, die nicht den Spezifikationen des Herstellers entsprechen (z.B. Verschmutzungen, Netzschwankungen usw.). Dies gilt auch bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Schnittstellen-Problemen mit Fremdgeräten. Sollte Hardware oder Software von dem im Wartungsvertrag vereinbarten Standpunkt zu einem anderen gebracht werden, hat DREGER IT das Recht diese von der Wartung auszuschließen oder dem Kunden hierdurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat DREGER IT von einer geplanten Umsetzung zu informieren. Sollte der Kunde eine ältere Software oder Hardware im Einsatz haben, die nicht mehr von dem Hersteller unterstützt wird, ist DREGER IT nicht zur Wartung von dieser verpflichtet. Der Kunde wird DREGER IT über die eingesetzte Hardware und Software bei Vertragsschluss und über die Änderungen während der Laufzeit unverzüglich in Kenntnis setzen.
DREGER IT übernimmt außerdem keine Wartung an Hardware oder Software, die unter Missachtung von lizenzrechtlichen Bedingungen eingesetzt wird. Der Kunde hat DREGER IT darüber zu informieren. Sollte der Kunde die oben aufgeführten Leistungen anfordern, bedürfen diese einer gesonderten Beauftragung und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

§6 Erforderliche Zusatzleistungen und Hilfsmittel

Falls erforderlich wird DREGER IT zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft für die Konfiguration der im Wartungsvertrag vereinbarten Hardware und Software notwendigen zusätzlichen Reparaturarbeiten durchführen. Soweit nicht anders vereinbart, werden die dadurch entstehenden Kosten, z.B. Material, dem Kunden zu Lasten gelegt. DREGER IT wird vor Aufnahme der Reparaturarbeiten eine Zustimmung des Kunden einholen. Wird die Zustimmung verweigert, obwohl die Reparaturarbeiten für die Betriebsbereitschaft erforderlich sind, ist DREGER IT frei von Leistungen und Haftung. DREGER IT ist außerdem berechtigt den Wartungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
Alle vom DREGER IT zur Verfügung gestellten Hilfsmittel bleiben das Eigentum von DREGER IT, auch wenn sie vom Kunden aufbewahrt werden, und sind mit Beendigung des Wartungsvertrages an DREGER IT zurückzugeben. Der Kunde erstellt von allen Programmen und Daten, die auf dem System eingesetzt werden, regelmäßig Sicherungskopien.

§7 Zahlung

Die vereinbarten Preise/Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die gesondert in der Rechnung ausgewiesen wird. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar und sofort fällig. DREGER IT kann bereits vor Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungserteilung, den Kunden durch eine Mahnung oder durch eine kalendermäßige Bestimmung in der Rechnung, in Verzug setzen. Spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung tritt Verzug ein. DREGER IT behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche bei Zahlungsverzug vor. Das Tilgungsbestimmungsrecht gemäß § 366 BGB steht DREGER IT zu, so dass anders lautende Bestimmungen durch den Schuldner unwirksam sind. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn DREGER IT über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

§8 Salvatorische Klausel

Sollten gegenwärtige oder zukünftige Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass dieser Vertrag eine Lücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zu Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages den betreffenden Punkt bedacht hätten.

§9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für diese Wartungsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen DREGER IT und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle unmittelbaren und mittelbaren Streitigkeiten aus diesem Vertrag Frankfurt am Main. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Kundendienst zur Verfügung.

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Hanauer Landstraße 182a
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